Rechtliches

Für gewerbliche Drohnen-Dienstleistungen benötigt man eine Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Luftfahrtbehörde sowie eine Erlaubnis nach der Drohnenverordnung. Um diese zu erhalten, muss man ein umfangreiches Genehmigungsverfahren durchlaufen und diverse Anforderungen erfüllen.

Es ist daher ratsam, sich vor jedem Drohnenflug über die aktuellen Vorschriften und Anforderungen zu informieren und die erforderlichen Genehmigungen einzuholen, um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wir informieren uns vor jedem Flug bei den zuständigen Stellen und holen benötigte Aufstiegsgenehmigungen für Ihren Auftrag ein.

Luftverkehrsgesetz § 43 versichert

 

Wir sind offiziell am Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als Fernpilot registriert und besitzen den erforderlichen

 EU Kompetenznachweis A1 / A3 und A2 !

zusätzlich haben Wir eine "Allgemeine Aufstiegserlaubnis" der Bezirksregierung Münster

Zur Inspektion kommen ausschließlich zertifizierte Drohnen der Marke DJI zum Einsatz

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